Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Unfallversicherungsschutz ausgeweitet: Beim „Luftschnappen“ vom Gabelstapler angefahren zu werden, gilt als Betriebsunfall
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat mit seinem Urteil im folgenden Fall kürzlich den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgeweitet. Zwar muss hier noch das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden – aber es bleibt zu mutmaßen, dass eine Kollision mit einem Gabelstapler auch in Pausenzeiten als spezifische betriebliche Gefahr zu klassifizieren ist.
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Teil der Betriebseinrichtung? BGH grenzt Haftung aus der Betriebsgefahr bei Brand von ausgebauter Batterie ein
In der Reihe seiner Entscheidungen zu Schäden durch brennende Fahrzeuge, die die Betriebsgefahr als sehr weitgehend beurteilt hatten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine Grenze zu der Betriebsgefahr für sogenannte Betriebseinrichtungen und sogenannte Betriebsvorgänge gezogen.
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Syrische „Handschuhehe“: Erteilte Vollmacht muss sich auf konkrete Braut beziehen
Nach dem syrischen Eherecht ist eine Stellvertretung bei der Eheschließung möglich. Dem Stellvertreter kann unter bestimmten Umständen sogar die konkrete Auswahl des Ehepartners überlassen werden. Während Ersteres in Deutschland durchaus anerkannt werden kann, ist die zweite Variante – die Wahl des Ehepartners anderen zu überlassen – hierzulande rechtlich nicht akzeptabel. Beide Möglichkeiten in einem konkreten Fall voneinander zu unterscheiden, war Aufgabe des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG).