Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Fahrzeug bleibt Fahrzeug: Nach Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 ‰ kann Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden
Wer als fahruntüchtig gilt, kann der Bedeutung entsprechend nicht mehr sicher fahren. Welches Fahrzeug er im fahrtüchtigen Zustand hätte fahren sollen, erklärt sich dabei nicht von allein. Daher musste das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hier nicht nur erklärend, sondern auch bestätigend tätig werden. Denn in seinem Urteil gab es der Vorinstanz recht.
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Erst Gatte, dann Enkel: Auslegung der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
Immer wieder geht es in Erbschaftssachen um die Auslegung des einst Geschriebenen – so auch im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). Hier war das Gericht mit der Auslegung eines Testaments betraut, in dem die Erblasserin erst im Februar 2000 und dann im Oktober 2013 Anweisungen bezüglich ihres Grundvermögens gemacht hatte.
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Dringendes Formerfordernis: Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss am Schluss unterschrieben sein
Da die Grundlage erbrechtlicher Auseinandersetzungen meist Auslegungssache ist, liegt es in der Natur der Dinge, dass Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte über den verfassten letzten Willen von Erblassern nicht immer einer Meinung sind. Manche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Testamenten sind jedoch so eindeutig, dass sich Nachlassgericht und Oberlandesgericht München (OLG) einig sein können.