Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Kosten für Bergrettung: Private gemeinsame Bergtour begründet keine vertragliche Haftung
Wer hoch hinaus will, muss damit rechnen, tief zu fallen. Im folgenden Fall waren die beiden Beteiligten, die an einer Bergbezwingung scheiterten, immerhin so klug, Hilfe zu holen, bevor sie gesundheitlich zu Schaden kamen. Da jedoch auch fast 8.500 EUR als Rechnungsbetrag für die Bergrettung durchaus schmerzten, trafen sich beide vor dem Landgericht München I (LG) wieder, das die Frage zu beantworten hatte, wer die dafür entstandenen Kosten zahlen muss.
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Kein rechtsfreier Raum: Beleidigungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
Niemand muss sich hierzulande von seinem Vermieter alles gefallen lassen. Sich selbst gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zu wehren und seinen Unmut im Internet auszulassen, ist weniger ratsam. Denn es sollte sich herumgesprochen haben, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtliche Folgen haben können – so wie im Fall des Landgerichts Frankenthal (LG).
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Kein Mietmangel: Taubenkot auf dem Balkon muss hingenommen und mieterseitig entfernt werden
Für einige Menschen sind Tauben schützens- und liebenswerte Tiere, andere hingegen äußern außerhalb von Trauungsritualen nur Schlechtes über die fliegenden Friedenssymbole. Fakt ist, dass dauerhafter Taubenkot weder gesund für den Menschen noch förderlich für die Bausubstanz ist. Wer nun aber in einem Mietverhältnis dafür sorgen muss, diesen langfristigen Schäden entgegenzuwirken, musste im Folgenden das Amtsgericht Hanau (AG) bewerten.