Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Erbschaftsausschlagung wirksam: Ausfertigung notarieller Ausschlagungserklärung erfüllt gesetzliches Formerfordernis
Oft genug muss gerichtlich geklärt werden, was ein Erblasser womöglich gewollt hatte, als dieser schlichtweg unklare oder stark lückenhafte Formulierungen in seiner letztwilligen Verfügung wählte. Im Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) verhielt es sich umgekehrt. Hier sahen Nachkommen mehr Raum für eine Testamentsauslegung zu ihren Gunsten, als der Erblasser selbst offengelassen hatte.
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Betrunkener E-Scooter-Fahrer: Gesamtschau entscheidet über Ausnahme beim Fahrerlaubnisentzug
Weder Kennzeichen noch Blinker und eben auch keine schützende Hülle außer der bekleideten eigenen Haut: Fahrradfahren ist mit vielen Risiken behaftet. Und genau darum gilt auch besondere Vorsicht für jeden, der sich auf zwei Rädern durchs Leben bewegt. Im folgenden Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nicht etwa die Unfallfolgen von zwei ungleich „starken“ Beteiligten, sondern die von zwei Radfahrern zu bewerten, die miteinander kollidiert waren.
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Angemessenes Risiko: Verunfallt ein Polizeifahrzeug bei Verfolgung, kann Flüchtender zur Haftung gezogen werden
Wer alltägliche Notwendigkeiten zusammen mit einem kleinen Kind zu bewältigen hat, weiß, dass kleine spielerische Routinen das Ganze etwas auflockern und somit erleichtern. Das Amtsgericht Neunkirchen (AG) musste über einen Fall entscheiden, bei dem ein Vater seiner Tochter erlaubte, nach Beladen des Familienautos den leeren Einkaufswagen zurückschieben zu dürfen. Sie ahnen womöglich, was folgte.