Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Nachbarschaftsstreit: Ausnahmen beim Anspruch auf Entfernung von Videokameras
Dieser Fall vor dem Landgericht Saarbrücken (LG) zeigt deutlich, dass das Recht niemals im Wege der sogenannten rechtswidrigen Selbstvornahme durchgesetzt werden sollte. Wie schnell Streitigkeiten vor Gericht landen, ist bekannt. Man kann an dieser Stelle jedoch froh sein, wenn glimpflich verlaufende Fälle wie dieser publik werden und man in Sachen Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dazulernt.
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Kosten für Bergrettung: Private gemeinsame Bergtour begründet keine vertragliche Haftung
Wer hoch hinaus will, muss damit rechnen, tief zu fallen. Im folgenden Fall waren die beiden Beteiligten, die an einer Bergbezwingung scheiterten, immerhin so klug, Hilfe zu holen, bevor sie gesundheitlich zu Schaden kamen. Da jedoch auch fast 8.500 EUR als Rechnungsbetrag für die Bergrettung durchaus schmerzten, trafen sich beide vor dem Landgericht München I (LG) wieder, das die Frage zu beantworten hatte, wer die dafür entstandenen Kosten zahlen muss.
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Kein rechtsfreier Raum: Beleidigungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
Niemand muss sich hierzulande von seinem Vermieter alles gefallen lassen. Sich selbst gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zu wehren und seinen Unmut im Internet auszulassen, ist weniger ratsam. Denn es sollte sich herumgesprochen haben, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtliche Folgen haben können – so wie im Fall des Landgerichts Frankenthal (LG).