Im Krankenstand gekündigt worden? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Eine Kündigung während des Krankenstands ist für Arbeitnehmer oft ein Schock, aber rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch dieses komplexe Rechtsgebiet. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Mit unserer Erfahrung erhöhen wir Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – handeln Sie schnell, die Frist beträgt nur drei Wochen.

Massenentlassung und Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte bei größeren Personalabbau

Massenentlassungen bedeuten nicht das Ende des individuellen Kündigungsschutzes – jeder Arbeitnehmer kann sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren. Die Komplexität aus kollektiven Verfahrensvorschriften und individuellem Kündigungsschutz eröffnet zusätzliche Angriffsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten umfassend und setzen alle rechtlichen Möglichkeiten durch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für bestmögliche Ergebnisse.

Änderungskündigung bei Schwerbehinderung: Rechte, Schutz und Handlungsoptionen

Die Änderungskündigung bei Schwerbehinderung stellt für Betroffene eine besondere Herausforderung dar. Als schwerbehinderte Person genießen Sie einen erweiterten Kündigungsschutz, der die Zustimmung des Integrationsamts erfordert. Viele Arbeitgeber begehen hier formale Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – für faire Arbeitsbedingungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen.

Top-News

  • Nachweisgesetz – Änderungen seit dem 1.8.2022
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    Nachweisgesetz – Änderungen seit dem 1.8.2022

    In Deutschland ist im sog. Nachweisgesetz geregelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen. Zum 1.8.2022 kamen einige Ergänzungen hinzu und die neue Fassung gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Neueinstellungen. Zusätzlich sind nun folgende Punkte schriftlich zu dokumentieren:

  • Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test
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    Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test

    Ein Unternehmen erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnete. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16.6.2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.

  • Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
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    Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Daraus kann der Arbeitnehmer aber unmittelbar keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ableiten.