Im Krankenstand gekündigt worden? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Eine Kündigung während des Krankenstands ist für Arbeitnehmer oft ein Schock, aber rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch dieses komplexe Rechtsgebiet. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Mit unserer Erfahrung erhöhen wir Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – handeln Sie schnell, die Frist beträgt nur drei Wochen.
Massenentlassung und Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte bei größeren Personalabbau
Massenentlassungen bedeuten nicht das Ende des individuellen Kündigungsschutzes – jeder Arbeitnehmer kann sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren. Die Komplexität aus kollektiven Verfahrensvorschriften und individuellem Kündigungsschutz eröffnet zusätzliche Angriffsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten umfassend und setzen alle rechtlichen Möglichkeiten durch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für bestmögliche Ergebnisse.
Änderungskündigung bei Schwerbehinderung: Rechte, Schutz und Handlungsoptionen
Die Änderungskündigung bei Schwerbehinderung stellt für Betroffene eine besondere Herausforderung dar. Als schwerbehinderte Person genießen Sie einen erweiterten Kündigungsschutz, der die Zustimmung des Integrationsamts erfordert. Viele Arbeitgeber begehen hier formale Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – für faire Arbeitsbedingungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
Top-News
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Nacheheliche Solidarität: Steuerliche Zusammenveranlagung sollte auch nach Trennung besser nicht verweigert werden
Trennung und Scheidung sind emotional nicht einfach. Dennoch ist Eheleuten anzuraten, auch nach Liebes- und Beziehungsende in den wichtigsten Dingen an einem Strang zu ziehen, so beispielsweise bei ihrer Steuererklärung. Denn wenn einer von beiden seine Mitarbeit an der (gemeinsamen) Steuererklärung verweigert, kann dies teuer werden, so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG).
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Kein Zwangsgeld: Erscheint ein Kleinkind nicht vor Gericht, lässt eine Gesetzeslücke dies ungeahndet
Wenn Familiengerichte über Sorge- und Umgangsfragen zu entscheiden haben, müssen sie sich vom betroffenen Kind einen persönlichen Eindruck verschaffen. Dass dies auch bei kleinen Kindern unverzichtbar sein kann, beweist der folgende Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG), bei dem die Mutter sich nicht sehr kooperativ zeigte.
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Erhöhung des Mindestlohns und der Minijobgrenze
Die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt seit dem Jahr 2013 unverändert 450 € monatlich, während die durchschnittlichen Löhne und Gehälter seither deutlich gestiegen sind. Die Politik hat sich der Situation nun angenommen und entsprechende Anpassungen vorgenommen.