Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
Top-News
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70-jähriger Baumbestand: Schädlicher Rückschnitt auf dem Nachbargrundstück kann kostenspielige Folgen haben
Bei Rückschnitten von Planzen ist es oft so, dass dem kleinen Finger schnell die ganze Hand folgt. Im Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) ging es um zwei Bäume, und hier lag nahe, dass ganze Arme daran glauben mussten. Mit Folgen, wenn es sich um die Bäume der Nachbarin handelt, denen man nachhaltigen Schaden zugefügt hat.
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Vorsicht vor Steuerstraftat: Familienkasse muss dringend mitgeteilt werden, wenn Kind nicht mehr bei Kindergeldempfänger lebt
Typische Falle nach Trennung von Eltern: Das Kindergeld wird an den Elternteil weitergezahlt, der nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt. Dann ist es an den Finanzgerichten – wie hier am Finanzgericht Bremen (FG) -, die Sache nicht nur zu klären, sondern auch die unberechtigt gezahlten Beträge wieder in die Familienkasse zurückzuholen.
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Vaterschaft missgönnt: Mutter muss Abstammungsgutachten allein bezahlen
Der biologische Vater eines Kindes ist durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln, wenn die Mutter sogenannten „Mehrverkehr“ hatte. Die Kosten müssen in so einem Fall alle Beteiligten anteilig tragen, denn Kindesmutter und potentielle Väter veranlassen das Verfahren in gleicher Weise dadurch, dass sie miteinander geschlechtlich verkehrt haben. Im Fall des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (OLG) lag die Sache jedoch anders.