Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Kein „actio pro socio“: Wer ist klageberechtigt bei zweckwidriger Nutzung in verwalterloser Zweier-WEG?
„Actio pro socio“ bezeichnet im deutschen Gesellschaftsrecht die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter. Ob diese „Klage für die Gesellschaft“ auch innerhalb einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich ist, wenn diese nur aus zwei Eigentümern besteht, konnte final der Bundesgerichtshof (BGH) beantworten.
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Instandsetzungszuständigkeit: Dach über angebauter Sondereigentumseinheit gehört zum Gemeinschaftseigentum
Bei nachträglich angebauten Räumlichkeiten gibt es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schnell Uneinigkeit, wer für eine Instandsetzung zuständig ist. So war es auch in diesem Fall, der vor dem Landgericht Karlsruhe (LG) landete und in dem definiert werden musste, wann eine sogenannte Sondereigentumsfähigkeit vorliegt und wann eben nicht.
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Gebührenbescheid abgewiesen: Kein „teurer Freundschaftsdienst“ der Feuerwehr bei Reifenpanne
Im diesem Fall des Verwaltungsgerichts Gießen (VG) könnte man augenzwinkernd schlussfolgern, dass die öffentlichen Kassen ganz dringend Geld brauchen. Denn wie es bei der geschilderten Gemengelage zu einer derartigen Forderung kommen konnte, gegen die hier geklagt wurde, bleibt zumindest uns ein Rätsel.