Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Kranke Katze gekauft: Wer Verkäufern keine Frist zur Mängelbeseitigung setzt, geht im Schadensfall leer aus
Wer einen Gegenstand kauft, der sich als mangelhaft herausstellt, muss dem Verkäufer eine Frist einräumen, den Mangel zu beseitigen. Auch für den Kauf von Tieren gibt es derartige gesetzliche Regelungen, die im Folgenden einer Katzenfreundin vom Landgericht Lübeck (LG) dargelegt wurden.
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Keine Pflichtverletzung: Kein Schmerzensgeld für Verbrennungen mit zu heißem Tee bei gängiger Zubereitungspraxis
In den USA gibt eine Vielzahl solcher Entscheidungen: Menschen ziehen sich Verbrühungen durch unsachgemäße Handhabung von Heißgetränken zu und bekommen dafür ein hohes Schmerzensgeld. Das ist in der Bundesrepublik aber doch anders. Hier wird auf den verständigen Konsumenten abgestellt, der mit ordnungsgemäß zubereiteten Getränken umzugehen weiß – oder etwa nicht? Das Landgericht Oldenburg (LG) weiß Antwort.
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Härtegrad der Matratze: Wer keine Beratung wollte, muss bestellte Ware akzeptieren
Matratzen haben unterschiedliche Härtegrade, die auf die unterschiedlichen Gewichtsklassen der darauf Liegenden angepasst sind. Doch wie es oft ist: Nicht alles muss allen so gefallen, wie es ursprünglich gedacht war. Und während die einen den Schlaf wie auf einer Wolke bevorzugen, mögen es andere bretthart. Und darüber stritten die Parteien dieses Verfahrens, das das Amtsgericht Hannover (AG) zu entscheiden hatte.