Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Duldung als Gefälligkeit: Rückforderung eines Grundstücks ist jederzeit möglich
Im folgenden Mietrechtsfall beweist sich einmal mehr der Lehrsatz: „Wer schreibt, der bleibt.“ Denn egal, was ein Grundstückseigentümer seinen Mietern gegenüber zusichert und wie oft er dies anderen gegenüber bestätigt: In Fällen wie dem folgenden bleibt auch dem Amtsgericht Plön (AG) nichts anderes übrig, als einem Grundstückserben bei dessen Forderung um Rückgabe beizupflichten.
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Desaströse Dacharbeiten: Neues zu den Pflichten des Verwalters einer Wohnanlage
Dieses Urteil sollte alle Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen hellhörig werden lassen. Denn die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, dass die verwalterischen Pflichten wesentlich weitreichender sind, als häufig in der Praxis angenommen wird.
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Das französische Bett: Ein Doppelbett muss im Hotel mehr als 1,40 m Breite aufweisen
Wer kuscheln möchte, sollte sich einander einvernehmlich nähern dürfen. Dazu jedoch gezwungen zu sein, weil die zur Verfügung gestellte Schlafstatt zu schmal ausgefallen ist, ist ein durchaus nachvollziehbares Ärgernis. So geschehen im Fall, der es von einem Hotelzimmer bis vor das Amtsgericht Hannover (AG) schaffte. Denn dieses hatte zu entscheiden, wie schmal ein als Doppelbett deklariertes Hotelbett sein darf.