Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
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Nutzungsentschädigung: Zur Wohnung gehörende Abstellflächen können Mietwert erhöhen
Nutzen Mieter eine Wohnung auch nach Beendigung des Mietvertrags weiter, haben sie eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ging es dabei um die Bemessung eben jener Entschädigung, die nicht mit der Miete gleichzusetzen ist, da der Vermieter auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen kann.
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Nachträglich eingebauter Aufzug: Alte Teilungserklärung lässt Eigentümer von Erdgeschosswohnungen bei Umlage außen vor
Gerade bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist selbst eine womöglich schon Jahrzehnte alte Teilungserklärung wichtig. Das zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), das hier die Bedeutung einer solchen Teilungserklärung klären und damit auch entscheiden musste, ob ein später von der WEG gefasster Beschluss dagegen verstoße.
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Kein „Abzug neu für alt“: Beschädigung eines zwölf Jahre alten Garagentors, das 100 Jahre alt hätte werden können
Das Amtsgericht Steinfurt (AG) hat im folgenden Fall klargestellt, wann Versicherungsfälle unter dem Grundsatz „alt gegen neu“ abgerechnet werden können. Dabei stellte es unter anderem fest, dass es bei einem beschädigten Garagentor doch recht schwierig werden könnte, sich bei einem diesbezüglichen Ersatz einen messbaren wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Und somit ahnt man bereits den Ausgang des Verfahrens.