Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Wer in Deutschland eine Klage bei Gericht einreichen möchte, muss eine ladungsfähige Anschrift angeben. Das ist prinzipiell auch Strafgefangenen möglich. Ist ein Strafgefangener jedoch flüchtig, dann erfüllt die Justizvollzugsanstalt (JVA) diese Anforderung nicht mehr, da der Gefangene dort schließlich nicht mehr erreichbar ist. Das musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) kürzlich klarstellen.
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Keine Pflichtverletzung: Kein Schmerzensgeld für Verbrennungen mit zu heißem Tee bei gängiger Zubereitungspraxis
In den USA gibt eine Vielzahl solcher Entscheidungen: Menschen ziehen sich Verbrühungen durch unsachgemäße Handhabung von Heißgetränken zu und bekommen dafür ein hohes Schmerzensgeld. Das ist in der Bundesrepublik aber doch anders. Hier wird auf den verständigen Konsumenten abgestellt, der mit ordnungsgemäß zubereiteten Getränken umzugehen weiß – oder etwa nicht? Das Landgericht Oldenburg (LG) weiß Antwort.