Im Krankenstand gekündigt worden? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Eine Kündigung während des Krankenstands ist für Arbeitnehmer oft ein Schock, aber rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch dieses komplexe Rechtsgebiet. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Mit unserer Erfahrung erhöhen wir Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – handeln Sie schnell, die Frist beträgt nur drei Wochen.
Massenentlassung und Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte bei größeren Personalabbau
Massenentlassungen bedeuten nicht das Ende des individuellen Kündigungsschutzes – jeder Arbeitnehmer kann sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren. Die Komplexität aus kollektiven Verfahrensvorschriften und individuellem Kündigungsschutz eröffnet zusätzliche Angriffsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten umfassend und setzen alle rechtlichen Möglichkeiten durch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für bestmögliche Ergebnisse.
Änderungskündigung bei Schwerbehinderung: Rechte, Schutz und Handlungsoptionen
Die Änderungskündigung bei Schwerbehinderung stellt für Betroffene eine besondere Herausforderung dar. Als schwerbehinderte Person genießen Sie einen erweiterten Kündigungsschutz, der die Zustimmung des Integrationsamts erfordert. Viele Arbeitgeber begehen hier formale Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – für faire Arbeitsbedingungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
Top-News
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Mieterhöhung zu früh? Bei Kappungsgrenze ist keine zeitanteilige Kürzung vorgesehen
Bei bestehenden Mietverhältnissen regeln sogenannte Kappungsgrenzen die zulässigen Erhöhungen für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren – meist maximal um 20 % (nie jedoch höher als die ortsübliche Vergleichsmiete). Das Landgericht Lübeck (LG) musste beantworten, ob dieses Zeitlimit ab Anmietung für drei Jahre gilt.
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Grundbuchamt liegt falsch: Bloße Zweifel an Erbfolge reichen für Vorlage eines neuen Erbscheins nicht aus
Es gilt der erbrechtliche Grundsatz, dass Eintragungen im Grundbuch so lange als richtig anzusehen sind, bis ein Nachweis erbracht ist, dass das Grundbuch unrichtig geworden ist. Diesem Leitgedanken ist auch das Oberlandesgericht München (OLG) gefolgt und hat bloße Zweifel an der Richtigkeit einer Erbenstellung als ungenügend angesehen.
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Beweislastverteilung: Wenn 120.000 EUR im Bankschließfach fehlen
Wer sich ein Bankschließfach anmietet, hat womöglich mehr Werte zu sichern, als die eigenen vier Wände zu schützen imstande sind. Der Fall des Landgerichts Dortmund (LG) zeigt auf, was dabei zu beachten ist. Denn nicht nur die Bank trägt hierbei Verantwortung – auch Mieter eines Schließfachs müssen auf Nummer sicher gehen, um im Verlustfall beweisen zu können, dass verwahrte Werte abhanden gekommen sind.