Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?
Das Wichtigste in Kürze Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet […]
Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr: Geht das?
Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB: Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist und was Sie beachten sollten.
Umgang mit gekündigten Mitarbeitern: Was Arbeitgeber rechtssicher beachten müssen
Freistellung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Rückgabe: So gestalten Arbeitgeber den Umgang mit gekündigten Mitarbeitern rechtssicher.
Top-News
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Ausschluss bei Krankheit: Inflationsausgleichsprämie kann als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung gestaltet werden
Die Inflation trifft uns alle. Und besonders in der Arbeitswelt ist eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern nur in seltenen Fällen gestattet, und zwar nur dann, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) musste prüfen, ob dazu auch gehört, Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie ausnehmen zu dürfen, wenn sie im gesamten Jahr arbeitsunfähig erkrankt waren.
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Außertarifliches Gehalt: Selbst ein geringer Abstand zur höchsten tariflichen Entgeltgruppe genügt den Anforderungen
Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens nehmen Arbeitnehmer aus, deren „geldwerte materielle Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten“. Im Folgenden beanstandete ein außertariflich Beschäftigter, dass dieses „Überschreiten“ nicht hoch genug ausfiele, und verlangte mehr Geld. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) war final gefragt.
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Ablauf einer Kündigungsschutzklage: Was Sie wissen müssen
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Fachanwälte erhöhen die Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Die Erfolgsaussichten hängen von der Kündigungsbegründung und der Beweislage ab. Schnelles Handeln ist entscheidend.