Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Ererbtes Ausschlagungsrecht: BGH bestätigt rechtmäßige Erbschaftsausschlagung durch den Fiskus
Im Gegensatz zu Erben steht es dem Fiskus als gesetzlichem Erben nicht zu, eine Erbschaft auszuschlagen. So soll verhindert werden, dass ein Nachlass „herrenlos“ wird. Ob dies auch gilt, wenn sich in dem Nachlass die Erbschaft eines Vorverstorbenen befindet, war Gegenstand einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
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Erbeinsetzung oder Vermächtnis: Entscheidung erst durch notwendige Feststellung zu Wertverhältnissen möglich
Ein Vermächtnis ist eine Vermögenszuwendung an eine Person, ohne dass diese als Erbe eingesetzt wird. Vermacht man sein Vermögen oder einen Bruchteil dessen einem Bedachten, ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen. Stehen dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zu, ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass dieser als Erbe eingesetzt werden sollte. Unterscheidungskriterium ist der Wert des Gegenstands, wie auch das Oberlandesgericht München (OLG) hier nochmals klarstellen musste.
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Eigenbedarf für Teilgewerbe: Begründeter beachtenswerter Nachteil reicht vermieterseitig aus
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs für Wohnzwecke ist eindeutig, und wenn der Vermieter die hierfür notwendigen Regeln einhält, wird er vor Gericht obsiegen. Was aber passiert, wenn er die Wohnung nur teilweise zu Wohnzwecken nutzen will, musste kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) beantworten.