Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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„Actio pro socio“ bezeichnet im deutschen Gesellschaftsrecht die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter. Ob diese „Klage für die Gesellschaft“ auch innerhalb einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich ist, wenn diese nur aus zwei Eigentümern besteht, konnte final der Bundesgerichtshof (BGH) beantworten.
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Instandsetzungszuständigkeit: Dach über angebauter Sondereigentumseinheit gehört zum Gemeinschaftseigentum
Bei nachträglich angebauten Räumlichkeiten gibt es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schnell Uneinigkeit, wer für eine Instandsetzung zuständig ist. So war es auch in diesem Fall, der vor dem Landgericht Karlsruhe (LG) landete und in dem definiert werden musste, wann eine sogenannte Sondereigentumsfähigkeit vorliegt und wann eben nicht.
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Gebührenbescheid abgewiesen: Kein „teurer Freundschaftsdienst“ der Feuerwehr bei Reifenpanne
Im diesem Fall des Verwaltungsgerichts Gießen (VG) könnte man augenzwinkernd schlussfolgern, dass die öffentlichen Kassen ganz dringend Geld brauchen. Denn wie es bei der geschilderten Gemengelage zu einer derartigen Forderung kommen konnte, gegen die hier geklagt wurde, bleibt zumindest uns ein Rätsel.