Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Ohne Mittelstreifen und Bankett: Wer auf schmaler und kurviger Straße eine Kolonne überholt, haftet im Ernstfall
Zwar erfreuen sich komfortable Pkws nach wie vor großer Beliebtheit. Dem Fakt, dass mit steigendem Komfort und größerer Sicherheit aber auch immer größere Dimensionen einhergehen, wird nicht immer ausreichend Rechnung getragen. Das Landgericht Ellwangen (LG) musste entscheiden, ob ein Pkw-Fahrer erwarten darf, dass ihm und seinem zweieinhalb Meter breiten Fahrzeug beim Überholen genug Platz eingeräumt wird.
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Nach YouTube-Video: Springerkonzern durfte Auszubildendem kündigen
Seinen Arbeitgeber öffentlich zu kritisieren, ist immer ein riskantes Unterfagen. Als Auszubildender in der Probezeit gilt es zudem, eine ganz besondere Vorsicht walten zu lassen – denn ihnen kann der Arbeitgeber auch ohne Vorliegen eines Grunds kündigen. Beide imaginären Warnschilder hatte der Kläger im folgenden Fall des Arbeitsgerichts Berlin (ArbG) entweder nicht gesehen oder schlichtweg ignoriert.
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Legitimes Weisungsrecht: Wer Kleiderordnung rigoros missachtet, muss mit berechtigter Kündigung rechnen
Gerade beim Thema Arbeitskleidung gehen die Geschmäcker und Vorstellungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig auseinander. Doch so sehr Arbeitnehmer sich rechtlich nicht alles gefallen lassen müssen, sollten sie sich besser ganz genau überlegen, gegen die arbeitgeberseitig angeordnete Kleiderordnung zu verstoßen. Denn in vielen Fällen hat diese einen guten Grund, und exakt so war es auch im Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG).