Teilrückerstattung möglich: Verlorenes oder beschädigtes Urlaubsgepäck kann Auswirkungen auf Reisepreis haben
Dass Reiseveranstalter für verlorenes Gepäck haften, ist nicht neu. Wie es aber mit den Folgen aussieht, wenn Koffer und Co. bereits auf dem Hinweg abgängig sind und bleiben, hat nun das Landgericht Frankenthal (LG) geklärt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob sich die Organisation des dringend benötigten Ersatzes so negativ auf das Reisererlebnis auswirkt, dass der Reisepreis teilweise zurückgezahlt werden müsse.
50 % Mitverschulden: Augen auf bei Mountainbiketrails mit unklarer Streckenführung
Wichtig ist es für Sportnaturen zu wissen, welche Risiken in der Natur ihres Lieblingssports liegen, um im Schadensfall nicht auf das falsche Pferd zu setzen. Welche Sicherheitsanforderungen für einen Mountainbikeflowtrail gelten und wann der Betreiber für einen Unfall verantwortlich ist, musste das Oberlandesgericht Hamm (OLG) klären. Abzuwägen hatte es dabei zwischen dem typischen Sportrisiko, das auf die "eigene Kappe" geht, und vermeidbaren Gefahren durch die Streckenführung.
Gebührenbescheide nichtig: Rechtslage macht NRW die Berechnung von Abschleppkosten unmöglich
Eins nach dem anderen, so lautet eine alte Weisheit, um vor fehlerbehafteter Hektik zu bewahren. Hätte sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) daran gehalten, stünde hier: nichts. So aber musste das Verwaltungsgericht Köln (VG) prüfen, ob die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen nach der aktuellen Rechtslage in NRW seit 2024 rechtswidrig ist. Knackpunkt war, dass eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen wurde, bevor der Landtag vier Monate später den gesetzlichen Weg dafür freigemacht hatte.
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Antragsbindung im Erbscheinsverfahren: Nachlassgerichte dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vornehmen
In Erbscheinsverfahren sind die Nachlassgerichte stets an den konkret gestellten Antrag gebunden. Einschränkungen, Ergänzungen oder Teiländerungen sind demgegenüber unzulässig. Dies stellte das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) in einem kürzlich entschiedenen Fall nochmals klar.
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15 Monate Fahrtenbuchauflage: Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts schützt nicht vor Konsequenzen
Sich in Sachen Anhörungsbogen stumm zu stellen, wenn mit dem eigenen Fahrzeug ein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, ist gutes Recht. Daraus aber auch abzuleiten, dass einem selbst keinerlei Konsequenzen drohen, sobald man sich auf dieses Zeugnisverweigerungsrecht beruft, das dazu führt, dass der Täter nicht gefunden werden kann, ist ein Irrtum. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen (VG) bestätigt.
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146 km/h statt 60 km/h: Argumentation zu angeblich verwirrenden Klappschildern wird zum Eigentor
Sich blöd zu stellen, sobald man eines Fehlers überführt wird, ist nur selten ein guter juristischer Ratschlag. So musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im folgenden Fall klarstellen, dass die Argumentation, mit der sich der betreffende Autofahrer gegen Geldbuße und Fahrverbot zu wehren versuchte, eher zu negativen Rückschlüssen bezüglich seiner geistigen Fahrtauglichkeit führen kann.