Verstoß gegen die DSGVO: Steuererklärung trotz Hinweises an die alte Adresse gesendet – Kanzlei ist schadensersatzpflichtig
Die Automatisierung von Prozessen verspricht Zuverlässigkeit. Doch wie es so ist: Spielt der Mensch bei der Dateneingabe oder -pflege nicht korrekt mit, versagt auch dieses Prinzip. So musste sich hier das Amtsgericht Wesel (AG) damit befassen, wie hoch der erlittene Schaden ist, wenn aufgrund der unterlassenen Datenpflege durch eine Kanzlei die Steuerklärung Fremden in die Hände fällt – und das auch noch in einer kleinen Gemeinde, wo man einander kennt.
Unzulässige Beeinflussung: Irreführende Gestaltung beim Abschluss einer Ticketversicherung
Beim Design von Websites sollte in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei dem Motto "Mach groß, mach bunt, mach laut!" stets Vorsicht geboten sein. Denn Verbraucherschützer haben ein Auge darauf, wenn Verbraucher manipuliert werden. In diesem Fall prüfte das Oberlandesgericht Bamberg (OLG), ob die grafische Gestaltung auf der Internetseite eines Ticketanbieters bei Abschluss einer Ticketversicherung zulässig war.
Mit Bierdose am Beckenrand: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach versehentlichem Zahnbruch beim Ballspiel
Eben noch gelacht vor lauter Frohsinn und schon fehlt ein Schneidezahn – es geht oft besonders schnell mit folgenreichen Versehen, wenn Sonne, Spaß, Wasser und womöglich gar Alkohol im Spiel sind. So musste das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) die Folgen eines Urlaubsspaßes bewerten und dabei die Frage klären, ob ein Mann, der beim Ballspielen vom Ball getroffen wurde und dabei einen Zahn verlor, Ersatz verlangen konnte.
Top-News
-
Ohne Mittelstreifen und Bankett: Wer auf schmaler und kurviger Straße eine Kolonne überholt, haftet im Ernstfall
Zwar erfreuen sich komfortable Pkws nach wie vor großer Beliebtheit. Dem Fakt, dass mit steigendem Komfort und größerer Sicherheit aber auch immer größere Dimensionen einhergehen, wird nicht immer ausreichend Rechnung getragen. Das Landgericht Ellwangen (LG) musste entscheiden, ob ein Pkw-Fahrer erwarten darf, dass ihm und seinem zweieinhalb Meter breiten Fahrzeug beim Überholen genug Platz eingeräumt wird.
-
Nach YouTube-Video: Springerkonzern durfte Auszubildendem kündigen
Seinen Arbeitgeber öffentlich zu kritisieren, ist immer ein riskantes Unterfagen. Als Auszubildender in der Probezeit gilt es zudem, eine ganz besondere Vorsicht walten zu lassen – denn ihnen kann der Arbeitgeber auch ohne Vorliegen eines Grunds kündigen. Beide imaginären Warnschilder hatte der Kläger im folgenden Fall des Arbeitsgerichts Berlin (ArbG) entweder nicht gesehen oder schlichtweg ignoriert.
-
Legitimes Weisungsrecht: Wer Kleiderordnung rigoros missachtet, muss mit berechtigter Kündigung rechnen
Gerade beim Thema Arbeitskleidung gehen die Geschmäcker und Vorstellungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig auseinander. Doch so sehr Arbeitnehmer sich rechtlich nicht alles gefallen lassen müssen, sollten sie sich besser ganz genau überlegen, gegen die arbeitgeberseitig angeordnete Kleiderordnung zu verstoßen. Denn in vielen Fällen hat diese einen guten Grund, und exakt so war es auch im Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG).