Verstoß gegen die DSGVO: Steuererklärung trotz Hinweises an die alte Adresse gesendet – Kanzlei ist schadensersatzpflichtig

Die Automatisierung von Prozessen verspricht Zuverlässigkeit. Doch wie es so ist: Spielt der Mensch bei der Dateneingabe oder -pflege nicht korrekt mit, versagt auch dieses Prinzip. So musste sich hier das Amtsgericht Wesel (AG) damit befassen, wie hoch der erlittene Schaden ist, wenn aufgrund der unterlassenen Datenpflege durch eine Kanzlei die Steuerklärung Fremden in die Hände fällt – und das auch noch in einer kleinen Gemeinde, wo man einander kennt.

Unzulässige Beeinflussung: Irreführende Gestaltung beim Abschluss einer Ticketversicherung

Beim Design von Websites sollte in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei dem Motto "Mach groß, mach bunt, mach laut!" stets Vorsicht geboten sein. Denn Verbraucherschützer haben ein Auge darauf, wenn Verbraucher manipuliert werden. In diesem Fall prüfte das Oberlandesgericht Bamberg (OLG), ob die grafische Gestaltung auf der Internetseite eines Ticketanbieters bei Abschluss einer Ticketversicherung zulässig war.

Mit Bierdose am Beckenrand: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach versehentlichem Zahnbruch beim Ballspiel

Eben noch gelacht vor lauter Frohsinn und schon fehlt ein Schneidezahn – es geht oft besonders schnell mit folgenreichen Versehen, wenn Sonne, Spaß, Wasser und womöglich gar Alkohol im Spiel sind. So musste das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) die Folgen eines Urlaubsspaßes bewerten und dabei die Frage klären, ob ein Mann, der beim Ballspielen vom Ball getroffen wurde und dabei einen Zahn verlor, Ersatz verlangen konnte.

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    Wer seine Geschäfte rechtlich sauber betreiben will, ist gut beraten, zur eigenen Absicherung offizielle Mustertexte zu nutzen, so zum Beispiel auch für Onlineverkäufe. Gezwungen ist hierzu niemand, solange er eigene Texte nutzt, die ebenso rechtlich wasserdicht sind wie die Mustervorlagen. Das Landgericht Frankenthal (LG) musste prüfen, ob Tesla bei seinen Onlineverkäufen trotz Fehlens einiger Eckpunkte die rechtlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts erfüllt hat.

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    Ein Unfall zieht mit den entstandenen Schäden Verzicht und Aufwand nach sich. Relatives Glück dabei hat der schuldlos am Unfall Beteiligte, der entsprechenden Ersatz vom gegnerischen Versicherer erwarten kann. Doch so großzügig sich Versicherer manchmal zeigen: Nicht alles ist ersatzfähig. Dass das selbst dann gilt, wenn auf das Privatfahrzeug eine Zeitlang verzichtet werden muss, zeigt diese Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG).

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    Die Liebe verhält sich wie das Leben selbst bekanntermaßen unberechenbar. Wer sich in einem Onlineportal registriert hat, um die Liebe des Lebens zu finden, ist nicht davor gefeit, leer auszugehen oder gar doch schon schneller als erwartet von Amors Pfeil getroffen zu werden. Doch was dann? Vor kurzem hat sich sogar der  Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, ob Kunden eines Onlinepartnervermittlungsportals jederzeit kündigen können.