Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Nie nach dem Weg zu fragen oder eine Gebrauchsanweisung zu lesen, ist für so manchen ein Grundprinzip der Eigenständigkeit. Doch mit der hartnäckigen Ansicht, Dinge müssen selbsterklärend anzuwenden sein, kann man schwer danebenliegen – so wie ein Mann, der vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (AG) kürzlich Ersatz für sein beschädigtes Cerankochfeld verlangte.
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Mit dem Kleingedruckten in Verträgen verhält es sich wie mit Gebrauchsanweisungen: Das Durchlesen nervt, ist aber nützlich und vor Gericht oftmals entscheidend. Im Folgenden warf ein Verbraucher seinem Vertragspartner vor, seine Daten unberechtigt an Dritte weitergeleitet zu haben. Es war schließlich am Landgericht Augsburg (LG), sich die hierzu unterschriebenen Vertragskonditionen mal ganz genau anzusehen.
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Betriebs- und Heizkostenabrechnung: Mieter müssen keine Reise in Kauf nehmen, um entsprechende Belege einsehen zu können
Mieter haben das Recht, Belege für die Nebenkosten einzusehen. Was dabei zu berücksichtigen ist, wenn eine längere Strecke den Vermieter vom Mieter trennt, so dass eine Belegeinsicht vor Ort nicht ohne größere Umstände erfolgen kann, musste das Amtsgericht Hamburg (AG) im folgenden Fall klären.