Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Haftung nach Steinschlag: Verschuldensunabhängige Regelung in Mietwagen-AGB führt zu Unwirksamkeit der Klausel
Wer sich ein Auto leiht, muss für selbstverschuldete Schäden aufkommen. Was im Privaten Ehrensache ist, wird im gewerblichen Leihbetrieb schriftlich geregelt. Dass aber nicht alles „bleibt“, was sprichwörtlich geschrieben und unterschrieben wurde, zeigt der Fall des Amtsgerichts München (AG). Denn wie – bitteschön – sollte ein noch so vorsichtiger Autofahrer auch verhindern, dass die Windschutzscheibe seines Gefährts von einem Stein getroffen wird?
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Freizeitausgleich unmöglich: Finanzielle Entschädigung für Bereitschaftsdienste bei der Feuerwehr
Nur weil man nicht arbeitet, heißt das noch lange nicht, dass man diese Zeit frei gestalten kann. Eben deshalb sind besonders auch Bereitschaftsdienste immer wieder Thema vor den Arbeitsgerichten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat nun eine wegweisende Entscheidung für Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst gefällt.
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Folgenreiche Feldarbeiten: Auch wenig befahrene Straße muss bei starker Verunreinigung gesäubert werden
Wer Angst hat, sich die Hände schmutzig zu machen, sollte von Feldarbeiten absehen. Und dass man selbst nach verrichteter Arbeit Dreck nicht Dreck sein und einfach da belassen sollte, wo er angefallen ist, zeigt das folgende Urteil. Gefällt hat es das Landgericht Flensburg (LG) bei der Bewertung, ob es einem Mülllasterfahrer anzulasten war, dass er in der Kurve von einer verschmutzten Straße abkam.