Kündigungsfrist in der Leiharbeit: Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer
Kündigungsfristen in der Leiharbeit unterliegen sowohl gesetzlichen Regelungen nach § 622 BGB als auch tarifvertraglichen Bestimmungen der Zeitarbeitsbranche. Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, jedoch können Tarifverträge kürzere Kündigungsfristen vorsehen. Das Dreiecksverhältnis zwischen Verleihunternehmen, Leiharbeitnehmer und Entleiher schafft besondere rechtliche Herausforderungen. Nach neun Monaten Überlassung greift der Gleichbehandlungsgrundsatz. Professionelle Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage empfehlenswert.
Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
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Widerruf des Coachingvertrags: Bis zur tatsächlichen Unternehmensgründung hat ein Kunde die Rechte von Endverbrauchern
Wer als Unternehmer auftritt, hat weniger Rechte als ein Endverbraucher. Das sollte bei Vertragsschlüssen stets bedacht werden. Im Fall des Landgerichts Landshut (LG) hatte der Kläger Glück – denn er befand sich noch im Gründungsprozess und kam daher als Endverbraucher statt als Unternehmer zu seinem guten Recht.
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Vermieter widerspricht Kündigung: Nutzungsentschädigung für Weiterbenutzung der Mietsache nur bei Rücknahmewillen
Auch wenn man meint, dass meist die Vermieter ihre Mieter loswerden wollen und sich Letztere dagegen gerichtlich wehren, gibt es durchaus Fälle, in denen es umgekehrt ist. Im folgenden Fall des Landgerichts Hanau (LG) akzeptierte der Vermieter eine mieterseitige Kündigung nicht und musste am Ende einsehen, dass dies wirtschaftlich die falsche Entscheidung war.
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Störung des Hausfriedens: Auf das Überschütten des Vermieters mit Wasser folgt die fristlose Kündigung
Halten Sie an sich, wenn Sie Wut auf Ihren Vermieter verspüren. Denn der Wohnungsmarkt gibt kaum Ausweichmöglichkeiten, wenn auf einen tätlichen Wutausbruch die fristlose Kündigung folgt. Wer sich mit Rechtsmitteln wehrt, dem kann hingegen geholfen werden – und zwar, bevor es zu spät ist, wie in diesem Fall, der vor dem Amtsgericht Hanau (AG) landete.