Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Ausschluss bei Krankheit: Inflationsausgleichsprämie kann als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung gestaltet werden
Die Inflation trifft uns alle. Und besonders in der Arbeitswelt ist eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern nur in seltenen Fällen gestattet, und zwar nur dann, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) musste prüfen, ob dazu auch gehört, Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie ausnehmen zu dürfen, wenn sie im gesamten Jahr arbeitsunfähig erkrankt waren.
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Außertarifliches Gehalt: Selbst ein geringer Abstand zur höchsten tariflichen Entgeltgruppe genügt den Anforderungen
Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens nehmen Arbeitnehmer aus, deren „geldwerte materielle Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten“. Im Folgenden beanstandete ein außertariflich Beschäftigter, dass dieses „Überschreiten“ nicht hoch genug ausfiele, und verlangte mehr Geld. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) war final gefragt.
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Ablauf einer Kündigungsschutzklage: Was Sie wissen müssen
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Fachanwälte erhöhen die Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Die Erfolgsaussichten hängen von der Kündigungsbegründung und der Beweislage ab. Schnelles Handeln ist entscheidend.