Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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Alleinige Sorge: Häusliche Gewalt und Todesdrohungen kosten das Sorgerecht
Trennen sich Eltern, wird das Sorgerecht für die Kinder oft trotz Trennung gemeinsam ausgeübt. In Einzelfällen kann die Übertragung der alleinigen Sorge auf einen Elternteil angezeigt sein. So ein Einzelfall liegt vor, wenn Gewalt und Drohungen des einen Elternteils gegen den anderen Elternteil ausgesprochen und ausgeübt werden. Das folgt aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).
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Alleinige Sorge: Beschwerdegericht hat weiten Ermessenspielraum bei Eilanträgen
Wenn es um die Regelung des Sorgerechts geht, können Eltern schwer mit gerichtlichen Entscheidungen umgehen und versuchen, diese im Wege eines Eilverfahrens zu stoppen. Das ist aber nicht immer von Erfolg gekrönt, weil Gerichte – wie das Oberlandesgericht Rostock (OLG) im folgenden Fall – hier einen weiten Entscheidungsspielraum haben.
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Änderungsbereitschaft vorausgesetzt: Teilnahme an Antigewalttraining kann nicht einfach vollstreckt werden
Da ein Familienvater seine Wut nicht unter Kontrolle hatte, wurde ihm aufgegeben, an einem neunmonatigen Antiaggressionstraining teilzunehmen. Weil er diesem nicht nachkam, war es schließlich am Kammergericht in Berlin (KG), die Möglichkeit einer Vollstreckbarkeit zu prüfen.