Muss man Bußgeld sofort bezahlen? Fristen, Rechte und was Sie besser nicht tun

Muss man ein Bußgeld sofort bezahlen, wenn Post von der Bußgeldstelle kommt? Die kurze Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Das Gesetz unterscheidet genau zwischen Verwarnungsgeld und Geldbuße aus einem Bußgeldbescheid. Wer vorschnell zahlt, lässt den Bescheid rechtskräftig werden und kann den Tatvorwurf anschließend regelmäßig nicht mehr angreifen.

Top-News

  • Abwerbevorwürfe: Fristlose Kündigungen sind stets als letztes Mittel anzuwenden
    Arbeitsrecht

    Abwerbevorwürfe: Fristlose Kündigungen sind stets als letztes Mittel anzuwenden

    Schwerwiegende Gründe können für Unternehmen für eine schnelle Trennung von Arbeitnehmern sprechen. Doch was dringlich ist, muss eben auch schnell vonstatten gehen – da ist das Gesetz eindeutig. Daher war vor dem Arbeitsgericht Arnsberg (ArbG) in disem Fall eher zweitrangig, ob derlei Gründe überhaupt vorlagen. Warum? Weil der Arbeitgeber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung schlichtweg nicht eingehalten hatte.

  • Vertretung Minderjähriger: Beistandschaft entsteht nur beim zuständigen Jugendamt
    Familienrecht

    Vertretung Minderjähriger: Beistandschaft entsteht nur beim zuständigen Jugendamt

    Da sich Minderjährige vor Gericht nicht selbst vertreten können, muss dies ein gesetzlicher Vertreter, ein Elternteil oder das Jugendamt übernehmen. Wichtig war in diesem Fall, dass das Jugendamt sowohl örtlich als auch sachlich zuständig sein muss, um die Interessen des Minderjährigen wirksam vertreten zu können. Wie sich dies im Konkreten verhält, musste der Bundesgerichtshof (BGH) aufklären.

  • Härtefallscheidung: Trennungsjahr nach sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Kindes unzumutbar
    Familienrecht

    Härtefallscheidung: Trennungsjahr nach sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Kindes unzumutbar

    Vor einer Scheidung müssen Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses Trennungsjahr soll übereilte Entscheidungen verhindern und Raum für eine mögliche Versöhnung lassen. Für Ausnahmen dieser Regel gibt es die Härtefallscheidung, die dann ausgesprochen werden kann, wenn die Fortführung der Ehe unzumutbar ist. Dies liegt nur in extremen Ausnahmefällen vor, so wie in diesem Fall, der erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) final geklärt wurde.