Berliner Mietpreisbremse: Amtsgericht Neukölln bringt vom BGH bestätigte Veröffentlichung der Verordnungsbegründung zu Fall
Ein kleines Amtsgericht hielt die Fahne im Sinne zahlreicher Vermieter hoch, und das gegen den Bundesgerichtshof (BGH). Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (AG) bewies sich nämlich in seiner Analyse als akribischer als die hohen Kollegen in Karlsruhe. Selbst wenn es um die Mietpreisbremse und die Mieterinteressen um Rückzahlungen zu viel gezahlter Mieten ging – auch hier muss Recht Recht bleiben.