Besichtigungsrecht des Vermieters: Eigentümerinteressen müssen gegenüber Gesundheitsgefahren auf Mieterseite zurückstehen
Ob der folgende Fall damit zusammenhängt, dass der Umgang in Deutschland rauer geworden ist und viele Nerven blank liegen, bleibt dahingestellt. Fakt ist, dass das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern traditionell spannungsgeladen sein kann. Dennoch gibt es Grenzen, die man im Umgang miteinander besser nie überschreiten sollte. Das Urteil des Amtsgerichts Hanau (AG) ist daher nicht überraschend.