
Mietpreisüberhöhung: Unangemessen hohe Mietforderungen ziehen Rückzahlung und Geldbuße nach sich
Dass die Mieten unaufhaltsam zu steigen scheinen, sollte Vermieter nicht zu stark in Versuchung führen. Denn ist die Miete nachweislich zu hoch, kann das schnell eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und mit einer solchen hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu beschäftigen.