
Uneinigkeit zum Trennungstag: Zusammenveranlagung im Jahr nach der Trennung legt Verdacht des Steuerbetrugs nahe
Oftmals unterschätzt ist es, wie wichtig der konkrete Tag der ehelichen Trennung für die Vermögensauseinandersetzung werden kann. Denn es gibt gegenseitige Auskunftsansprüche über das Vermögen am Trennungstag – die greifen aber nur, wenn man ein bestimmtes Datum nennen und beweisen kann. Der Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zeigt auf, wie relevant dieses exakte Datum auch für das Finanzamt sein kann, das im Ernstfall keinen Spaß versteht.