Fühlbare Gebrauchsbeeinträchtigung: Defekte Dusche kann einen Nutzungsausfallschaden von mindestens 20 % verursachen
Wenn in einer Wohnung die Dusche nicht funktioniert, stellt sich schnell die Frage, in welcher Höhe die Miete gemindert werden kann – selbst dann, wenn die Wohnung von Eigentümern selbst bewohnt wird und somit die zu zahlende Miete nur fiktiver Natur ist. Die Antwort, wie sehr ein solcher Missstand ersatzfähig ist, musste das Landgericht Saarbrücken (LG) beantworten.