Bei Nachlassverwaltung: Keine gerichtliche Genehmigung für Antrag auf Teilungsversteigerung nötig
Eine Teilungsversteigerung dient der zwangsweisen Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück bzw. einer Immobilie. Für einen Nachlasspfleger ist dabei anerkannt, dass er für eine solche Antragstellung eine ausdrückliche Genehmigung des Nachlassgerichts benötigt. Ob diese Genehmigungspflicht auch für den Nachlassverwalter gilt, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).