
Notarielles Nachlassverzeichnis: Konkrete Anhaltspunkte bestimmen die Nachforschungsanforderungen
Zur Ermittlung eines Nachlasses hat der Erbe ein Bestands- oder Vermögensverzeichnis zu erstellen, um einem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit zu geben, seinen Anspruch beziffern zu können. Dieser kann entscheiden, ob der Erbe ein privates Verzeichnis erstellt oder ein amtliches Verzeichnis durch einen Notar zu erstellen ist. Mit der Problematik der Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen.