Missglückte Mahd: Kein Abzug „neu für alt“ bei Ersatz eines nur in Teilen beschädigten Maschendrahtzauns
Streitigkeiten unter Nachbarn gehören zum Alltag vor den Amtsgerichten. Im folgenden Streit ging es um einen Klassiker, der es einst bis in die deutschen Singlecharts geschafft hatte: um einen Maschendrahtzaun. In dieser aktuellen Version war das Amtsgericht Trier (AG) mit der Lösung des Nachbarschaftsstreits betraut.