Begrenzung der Miethöhe: Welche Auskunftspflichten der Vermieter wirklich hat
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Erhöhung der Miete begrenzt werden. Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt geschuldet hat, höher als die zulässige Miete, darf nur eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters auskunftspflichtig. Mit einem solchen Fall hatte sich das Landgericht Berlin II (LG) beschäftigt.