
Unangeschnallt = Mitschuld? Verursachungs- und Verschuldensbeitrag tritt bei schwerwiegendem Verstoß gegen StVO zurück
Auch wenn immer wieder mal gegen die geltende Gurtpflicht verstoßen wird, ist sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer über deren Sinn und Zweck einig. Wenn es dennoch zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, muss eine unangeschnallte Person stets damit rechnen, für erlittene Schäden mit zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Fall des Oberlandesgerichts Köln (OLG) war das anders – denn hier war klar, wem die überwiegende Hauptschuld anzulasten war.