Erstellung des Nachlassverzeichnisses: Pflichtteilsberechtigte haben kein Recht, bei jeder Ermittlungshandlung anwesend zu sein
Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist das Ergebnis der Ermittlungen durch den erstellenden Notar. Ob und in welchem Umfang ein Pflichtteilsberechtigter bei der Erstellung bzw. bei den hierfür notwendigen Einzelschritten persönlich hinzugezogen werden muss, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG).