
Unzumutbarer Überwachungsdruck: Videoüberwachung durch auf Nachbargrundstück schwenkbare Kamera unzulässig
Was die Wahrung der Privatsphäre angeht, gibt es bereits zahlreiche Urteile zu Videokameras, die auf das Nachbargrundstück gerichtet sind. Was hingegen dann gilt, wenn die Kamera gar nicht auf ein anderes Grundstück gerichtet ist, dies aber jederzeit passieren könnte, zeigt dieses Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen (AG).