Selbständig oder angestellt? Arbeitnehmereigenschaften müssen nachweisbar sein, um vor Arbeitsgerichten verhandelt zu werden
Wenn ein Handelsvertreter nach jahrelanger Tätigkeit behauptet, eigentlich Arbeitnehmer gewesen zu sein, wird es schwer für ihn, die hierfür notwendigen Beweise zu erbringen. Wer sich erst nach jahrelanger Tätigkeit darüber Gedanken macht, ob er womöglich doch nicht selbständig tätig war, kann vom folglich (nicht) zuständigen Arbeitsgericht schnell die kalte Schulter gezeigt bekommen – wie im Fall vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG).