
Diskriminierung wegen des Geschlechts: Arbeitgeber müssen sich auch Kunden gegenüber schützend vor ihre Arbeitnehmer stellen
Auch in Zeiten, in denen es oft auf jeden Kunden ankommt, müssen Arbeitgeber ihre Pflichten erfüllen, was den Schutz ihrer Mitarbeiter angeht. Das bezieht auch Diskriminierungsfälle mit ein, die von außen an Angestellte eines Unternehmens herangetragen werden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) musste kürzlich einen derart gelagerten Fall bewerten, in dem eine Kundin eine Frau als Beraterin abgelehnt hatte.