Unbeachtlicher Motivirrtum: Erbschaftsausschlagung sollte nie auf reinen Einschätzungen beruhen
Immer wieder müssen sich Gerichte mit den Voraussetzungen einer erfolgreichen Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung beschäftigen. Grundlage ist die Annahme, dass derjenige, der die Erbschaft ausschlug, sich derart über Zusammensetzung und Wert irrte, dass ihm dabei ein beachtlicher Irrtum unterstellt werden darf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) stellte klar, wie hoch die Hürden hierfür sind.