
Keine Mietminderung: Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung trotz Furcht vor erneuter Schimmelbildung gegeben
Mietrechtsurteile zu Schimmelbildung, deren Ursachen und Verantwortlichkeiten gab es schon zuhauf. Doch wenn man meint, das Thema sei im Groben bereits ausgeurteilt, tauchen Fälle wie dieser des Amtsgerichts Köln (AG) auf. Dieses hatte sich nicht nur mit einer (zuvor) verschimmelten Wohnung befassen müssen, sondern musste auch die interessante Detailfrage klären, ob allein schon die Befürchtung, dass Schimmel zurückkehren könne, die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt.