
Keine absolute Gewissheit: Bei Echtheitsprüfung von handschriftlichem Testament entscheidet brauchbarer Grad an Gewissheit
Ein handschriftliches Testament setzt zu seiner Formwirksamkeit voraus, dass dieses vollständig handschriftlich erstellt worden ist. Im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) stritten sich die Brüder des Erblassers mit der als Erben eingesetzten Lebensgefährtin um genau dieses Formerfordernis.