
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche
Krankheitsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst sind aufgrund verstärkter Fürsorgepflicht und tarifvertraglicher Sonderregelungen schwerer durchsetzbar als in der Privatwirtschaft. Für Angestellte und Arbeiter gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 KSchG), das im öffentlichen Dienst durch tarifvertragliche Bestimmungen, insbesondere im TVöD und TV-L, in bestimmten Einzelpunkten ergänzt wird. Abfindungsansprüche können sich durch spezielle tarifvertragliche Regelungen wie den TVöD oder TV-L ergeben, etwa bei betriebsbedingter Beendigung. Ein genereller Abfindungsanspruch besteht jedoch nicht. Beamte genießen besonderen Schutz und können nur in extremen Ausnahmefällen entlassen werden. Eine fachkundige Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage unerlässlich.