Verkehrssicherungspflicht eingehalten: Auch Radfahrer trifft Pflicht für umsichtiges Fahrverhalten
Bei der Bewertung von Straßen gibt es in der Tat die Kategorie der nur „geringen Verkehrswichtigkeit“, so auch für die ihr angegliederten Radwege. Was dies bedeutet, musste das Landgericht Magdeburg (LG) darlegen. Grund für diese thematische Auseinandersetzung war ein Radfahrer, der die mangelnde Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für eine unerwünschte und folgenreiche Begegnung mit einem Ast verantwortlich machte und Regress forderte.