
Testamentsauslegung: “Unsere Kinder” kann in der Gesamtbetrachtung den Stiefsohn miteinbeziehen
Wie so oft in Erbschaftsangelegenheiten war auch in disem Fall die Frage, was mit einer Formulierung in einem gemeinschaftlichen Testament zweier Eheleute konkret gemeint sein könnte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) betrachtete die Gesamtlage und traf hinsichtlich einer allgemeinhin im Sprachgebrauch und in Testamenten nicht ungewöhnlichen Formulierung eine folgerichtige Entscheidung.