Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit: Kommentarlose Kofferrückgabe ist als Absage zu verstehen und zieht Schadensersatzansprüche nach sich
In diesem Fall bekam eine urlaubsreife Familie nicht etwa die weite Welt, sondern nur den heimischen Flughafen zu sehen – und das gleich zweimal, beide Male umsonst. Dass der unverschuldet geplatzte Urlaub Schadensersatzforderungen nach sich zieht, war erwartbar. Was das Landgericht Frankfurt am Main (LG) dabei aber zudem zu bewerten hatte, war, wie hoch dieser Anspruch ausfallen kann.