
Der kontrollierte Kontroletti: Fristlos Entlassener muss Kosten für Detektiv erstatten, der seinen Arbeitszeitbetrug nachwies
Der Einsatz eines Detektivs gegen einen Mitarbeiter darf nur unter ganz engen Voraussetzungen geschehen. Wann das der Fall ist, musste das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) entscheiden. Dabei ging es um den Nachweis des arbeitgeberseitigen Verdachts, dass ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begehe.