
Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ausschluss eines NPD-Landesvorsitzenden aus einem Sportverein ist rechtmäßig
Die NPD ist als rechtsextreme und in Teilen neonazistische Partei nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zwar eindeutig verfassungsfeindlich, wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus und will die bestehende Verfassungsordnung ändern. Durch ihre Bedeutungslosigkeit stellt sie nach Ansicht des Gerichts jedoch keine konkrete Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Ob ein Verein auf Basis dieses Urteils ein aktives Parteimitglied als Vereinsmitglied zu akzeptieren hat, wurde erneut ein Fall für das BVerfG.