
Gleichstellungsbeauftragte: Generell erteilte Zustimmung reicht für befristete Einstellung eines Lehrers aus
In vielen Bundesländern müssen neben dem Personalrat auch die Gleichstellungsbeauftragten bei Einstellungen zustimmen – so auch in Nordrhein-Westfalen (NRW), wo sich der folgende Fall zugetragen hat. Hier war es am Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) zu entscheiden, ob die Befristung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist, wenn die Gleichstellungsbeauftragte bei der Einstellung nicht beteiligt worden ist.