Kündigung Schwangerer: EuGH hält Klagefrist von lediglich zwei Wochen für zu kurz
Grundsätzlich muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine dagegen gerichtete Klage vor dem Arbeitsgericht eingegangen sein. Was aber, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin, der gekündigt wird, gar nicht weiß, dass sie schwanger ist? Dann muss sie nach dem Gesetz binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung von der Schwangerschaft die Klage einreichen. Ob diese Frist lang genug ist, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären.