
Rechtsbeschwerde zurückgewiesen: Weniger Kandidaten als vorgesehen – Betriebsratswahl dennoch wirksam
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt unter anderem die Sitzanzahl im Betriebsrat, aufgeschlüsselt nach der Anzahl der Regelbeschäftigten des Unternehmens. Doch was passiert eigentlich, wenn sich bei einer Betriebsratswahl weniger Kandidaten finden, als es Sitze gibt? Kann die Wahl dann trotzdem stattfinden? Die Antwort auf diese Frage musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) geben.