
Vertrag bindend: Bundesligaabsteiger muss Basketballprofi nicht freigeben
Befristete Verträge sind grundsätzlich nicht kündbar – außer, diese Möglichkeit wird durch die Parteien ausdrücklich vereinbart. Dass sich beide Parteien dieses Falls über ihren Abstieg in die zweite Basketballbundesliga nicht freuten, war unstrittig. Wohl aber war strittig, ob eben jener Umstand eine frühzeitige Kündigung des – im Sportgeschäft naturgemäß befristeten – Arbeitsvertrags begründen durfte. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) musste die Sachlage klären.