Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte: EuGH erlaubt Ausnahme nur, wenn Einhaltung der Höchstarbeitszeit anderweitig garantiert werde
Wer in seinem Betrieb noch keine Arbeitszeiterfassung installiert hat, sollte sich hierüber schnell konkrete Gedanken machen. Die folgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer in Spanien beschäftigten Hausangestellten zeigt, dass allen Angestellten in der EU die Möglichkeit gegeben werden muss, ihre geleisteten Arbeitsstunden nachverfolgen und eventuelle Überstunden geltend machen zu können.