
Inflationsausgleich in Elternzeit: Anspruch auf Nachzahlung, aber nicht auf Entschädigung
Dieses Urteil des Arbeitsgerichts Essen (ArbG) beantwortet die Frage, welche betrieblichen Leistungen Arbeitnehmern zustehen, deren Hauptleistungspflichten ruhen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie sich in Elternzeit befinden. Die betriebliche Leistung, die hier begehrt und verhandelt wurde, war die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.