Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Hinzunehmendes Maß: Kein Anspruch auf Temporeduzierung auf der Autobahn
Die Kläger in diesem Fall waren Eigentümer eines Grundstücks mit – freundlich ausgedrückt – hervorragender Verkehrsanbindung. So musste sich das Verwaltungsgericht Köln (VG) kürzlich mit dem Anspruch des betreffenden Ehepaars auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der nahegelegenen Autobahn in Höhe ihres Stadtteils auf 80 km/h auseinandersetzen.
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Heiz- und Lüftungsverhalten: Vermieter haften nicht für Schimmelbeseitigung, wenn die Entstehung nicht ihnen anzulasten ist
Es mag zwar ein alter Hut sein, Schimmel auf Mieterseite abzuwälzen, dennoch hat diese Methode dann Erfolg, wenn der Mieter seine Pflichten zur Vermeidung in der Tat nicht erfüllt. Das Landgericht Landshut (LG) musste sich mit der Frage beschäftigen, welche Kenntnisse Mieter zum Heiz- und Lüftungsverhalten überhaupt haben müssen.
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Gemeinschaftliches Testament: Widerruf einer Enterbung durch einseitige Verfügung?
Selbstverfasste und -geänderte Testamente stellen Gerichte und damit natürlich auch die Erben immer wieder vor Herausforderungen, was das möglichst korrekte Auslegen des eigentlichen Willens der Erblasser angeht. So musste sich das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) mit einem gemeinschaftlichen Testament, der darin enthaltenen Enterbung und dem späteren Widerruf des Testaments beschäftigen.