Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?
Das Wichtigste in Kürze Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet […]
Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr: Geht das?
Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB: Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist und was Sie beachten sollten.
Umgang mit gekündigten Mitarbeitern: Was Arbeitgeber rechtssicher beachten müssen
Freistellung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Rückgabe: So gestalten Arbeitgeber den Umgang mit gekündigten Mitarbeitern rechtssicher.
Top-News
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Ermessenspielraum beim Wirtschaftsplan: Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nur bei klaren Fehlern anfechtbar
Eigentum verpflichtet und bindet, im Fall von Wohnungseigentümergemeinschaften auch an die gefassten Beschlüsse. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich im Folgenden mit der Frage, wann Wohnungseigentümer einen Beschluss über Vorschüsse für gemeinschaftliche Kosten anfechten können, obwohl diese offensichtlich weder deutlich zu hoch noch erkennbar zu niedrig angesetzt wurden und keinerlei Fehler erkennbar waren.
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Bad darf Bad bleiben: Geräuschbelastung durch Abwasserrohre führt nicht zu Rückbauanspruch zur Küche
Dass Geräusche anderer stören können, weiß jeder, der nicht allein im Haus lebt. Und dass es Eigentümern damit nicht anders geht als Mietern, zeigt dieser Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier störte sich der eine daran, dass der andere über ihm offensichtlich gerade das Bad nutzte, während er selbst womöglich gerade speiste. Wie das? Ganz einfach, weil der darüber wohnende Wohnungseigentümer seine Küche in ein Badezimmer umgewandelt hatte. Ob das so bleiben durfte, lesen Sie hier.
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Ausnahmesituation Nottestament: Reelle, nahe Todesgefahr Voraussetzung für Dreizeugentestament
Wer sich in einer so unmittelbaren Todesgefahr befindet, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar oder einem Bürgermeister nicht mehr möglich ist, kann sein Testament ausnahmsweise auch durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. Dass jedoch auch in einer derartigen Ausnahmesituation Regeln eingehalten werden müssen, macht dieser Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) deutlich.