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Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam

Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.

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    Bei schwerwiegenden Verdachtsfällen: Ergebnisse von nicht anonymisierter Mitarbeiterbefragung können Kündigung nach sich ziehen

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) befasste sich mit der Frage, ob sich eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen auf Ergebnisse einer nicht anonymisierten Mitarbeiterbefragung stützen darf. Was sich auf den ersten Blick etwas bedrohlich liest, löst sich auf, wenn man den Sachverhalt genauer ins Auge fasst, bei dem auch das Machtgefüge in Betrieben eine Rolle spielt.

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    Nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für Kündigungsschutzklagen gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei nachträglicher Zulassung der Klage durch das Gericht. Entscheidend sind unverschuldete Fristversäumung, schwerwiegende Gründe und schnelles Handeln nach Wegfall des Hindernisses. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Beratung können solche Probleme von vornherein vermeiden.

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    Was tun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

    Eine Kündigung in der Probezeit ist für Betroffene oft ein Schock, doch nicht alle Probezeitkündigungen sind rechtmäßig. Wichtige Sofortmaßnahmen sind die Arbeitslosmeldung, Prüfung der Kündigungsrechtmäßigkeit und Wahrung von Klagefristen. Auch ohne allgemeinen Kündigungsschutz gelten Diskriminierungsverbote und besondere Schutzvorschriften. Eine schnelle rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.