Rechts vor links: Unfall, Bußgeld und Haftung — alles Wichtige im Überblick
Die Rechts-vor-links-Regel nach § 8 StVO gilt an ungeregelten Kreuzungen und Einmündungen. Wer die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, riskiert 120 Euro Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und meist die volle Haftung. Ausnahmen gelten etwa auf Parkplätzen ohne Straßencharakter oder bei geregelter Vorfahrt. Schnelles Handeln und Beweissicherung sind entscheidend.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung? Ablauf, Fristen und Tipps zur Beschleunigung
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in Deutschland meist 14 bis 18 Monate inklusive des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres. Nach Antragstellung benötigt das Gerichtsverfahren häufig drei bis sechs Monate. Besonders der Versorgungsausgleich beeinflusst die Dauer. Wer Unterlagen früh vorbereitet und Folgesachen einvernehmlich regelt, kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung — Widerspruch, Rechte und Strategie
Die betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung ist rechtlich angreifbar, wenn vergleichbare Stellen neu besetzt werden. Neueinstellungen können darauf hindeuten, dass der Arbeitsplatz tatsächlich nicht weggefallen ist. Arbeitnehmer sollten Beweise sichern, die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beachten und ihre Rechte anwaltlich prüfen lassen, um Weiterbeschäftigung oder eine höhere Abfindung durchzusetzen.
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Keine Job- oder Existenzbedrohung: Arzttätigkeit rechtfertigt allein kein Absehen vom Fahrverbot nach Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer bei einer Bleifußfahrt erwischt wird, hat oft am meisten Angst vor einem Fahrverbot. Zu Recht, wie der folgende Fall des Bayerischen Oberlandesgerichts (BayObLG) beweist. Denn was alle Arbeitnehmer betrifft, die auf ihren fahrbaren Untersatz angewiesen sind, gilt eben auch prinzipiell für alle. Wann ein gegebener Ermessensspielraum ausgereizt werden darf, um die Sanktionen zu mindern – und wann eben nicht -, lesen Sie hier.
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Finger weg! Benutzung des Touchdisplay einer E-Zigarette fällt auch unter das „Handyverbot“
Was einst als „Handyverbot“ gestartet ist, umfasst mittlerweile immer mehr Geräte, die am Steuer um unsere Aufmerksamkeit ringen. Und man darf gewiss sein, dass sich künftig noch mehr technische „Helferlein“ um unser Interesse reißen werden. Deshalb gilt prinzipiell: Hände ans Lenkrad, Blick und Konzentration auf die Fahrsituation! Sonst findet man sich vor Gericht wieder, so wie in diesem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG).
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Entscheidungszeitpunkt entscheidet: Gesetzlicher Schwellenwert für Kündigungsschutz nicht durch Staffelentlassungen absenkbar
Auch in diesem Arbeitsrechtsfall war das „Was“ untrennbar mit dem „Wann“ verbunden. Bei Ersterem handelte es sich um einen geplanten Personalabbau und die schließlich auch durchgeführten Kündigungen. Das „Wann“ spielte für das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) dabei das entscheidende Zünglein an der Waage. Denn zum tatsächlichen Kündigungszeitpunkt waren nur noch fünf Beschäftigte übrig – zu wenig für den gesetzlichen Kündigungsschutz.