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Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam

Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.

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    Nach berührungslosem Unfall: Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile

    Bei einem berührungslosen Unfall kann der Schaden dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, sobald er bei einem Überholvorgang durch eine Ausweichreaktion ausgelöst worden ist. Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) musste im Folgenden prüfen und bewerten, ob dieses „Kann“ im behandelten Fall zutrifft – also einer von zwei Verkehrsteilnehmern haften müsse – oder eine diesbezügliche Klage eher abzuweisen sei.

  • Hausgeldzahlung: Streit um Rückstände in der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Mietrecht

    Hausgeldzahlung: Streit um Rückstände in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Viele Mieter träumen von der eigenen Immobilie. Dass auch diese nicht ohne Pflichten zu haben ist, was zwischenmenschliche Kooperation und vor allem auch das liebe Geld angeht, zeigt sich regelmäßig vor den Gerichten. Das Amtsgericht Dortmund (AG) musste sich mit Forderungen einer Eigentümergemeinschaft in Sachen Hausgeld zu beschäftigen – also dem anteiligen Beitrag jedes Eigentümers für laufende Betriebskosten sowie nicht umlegbare Nebenkosten wie Instandhaltungsrücklagen.

  • Gesetzlicher Betreuer und Testamentsvollstrecker: Doppelfunktion löst noch keine gesonderte Bestellung eines weiteren Betreuers aus
    Erbrecht

    Gesetzlicher Betreuer und Testamentsvollstrecker: Doppelfunktion löst noch keine gesonderte Bestellung eines weiteren Betreuers aus

    Ein Ergänzungsbetreuer kann bestellt werden, wenn der eigentliche gesetzliche Betreuer bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen darf, beispielsweise bei Interessenkonflikten. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich im Folgenden mit der durchaus interessanten Frage beschäftigen, ob eine solche Interessenkollision immer anzunehmen ist, wenn ein Betreuer gleichzeitig auch zum Testamentsvollstrecker berufen ist.