Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Nach berührungslosem Unfall: Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile
Bei einem berührungslosen Unfall kann der Schaden dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, sobald er bei einem Überholvorgang durch eine Ausweichreaktion ausgelöst worden ist. Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) musste im Folgenden prüfen und bewerten, ob dieses „Kann“ im behandelten Fall zutrifft – also einer von zwei Verkehrsteilnehmern haften müsse – oder eine diesbezügliche Klage eher abzuweisen sei.
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Hausgeldzahlung: Streit um Rückstände in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Viele Mieter träumen von der eigenen Immobilie. Dass auch diese nicht ohne Pflichten zu haben ist, was zwischenmenschliche Kooperation und vor allem auch das liebe Geld angeht, zeigt sich regelmäßig vor den Gerichten. Das Amtsgericht Dortmund (AG) musste sich mit Forderungen einer Eigentümergemeinschaft in Sachen Hausgeld zu beschäftigen – also dem anteiligen Beitrag jedes Eigentümers für laufende Betriebskosten sowie nicht umlegbare Nebenkosten wie Instandhaltungsrücklagen.
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Gesetzlicher Betreuer und Testamentsvollstrecker: Doppelfunktion löst noch keine gesonderte Bestellung eines weiteren Betreuers aus
Ein Ergänzungsbetreuer kann bestellt werden, wenn der eigentliche gesetzliche Betreuer bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen darf, beispielsweise bei Interessenkonflikten. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich im Folgenden mit der durchaus interessanten Frage beschäftigen, ob eine solche Interessenkollision immer anzunehmen ist, wenn ein Betreuer gleichzeitig auch zum Testamentsvollstrecker berufen ist.