Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
Top-News
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Mindesteinsatzquote verpasst: Keine Vertragsverlängerung durch Saisonabbruch aufgrund der Pandemie in der Regionalliga
Der vorzeitige Abbruch einer Spielsaison wegen Corona führte auch bei einigen Fußballern zu konkreten wirtschaftlichen Folgen. Ein Spieler klagte sich durch die Instanzen bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Er war der Meinung, dass ihm die Pandemie verwehrte, seine Mindesteinsatzquote zu erfüllen, um eine weitere Spielzeit unter Vertrag genommen zu werden.
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Mangelnder Ermittlungseifer: Fahrtenbuchauflage aufgehoben, nachdem Naheliegendes liegenblieb
Wer sich als Privatperson auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, möchte zumeist Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, direkte Verwandte oder Verschwägerte, Pflegeeltern oder auch Pflegekinder schützen. Bei dieser Ahndung einer Ordnungswidrigkeit ersparten sich Straßenverkehrsbehörde und Kreis aber weitere Gedanken, warum sich eine Fahrzeughalterin mit eben jenem Grund weigerte, als Zeugin an der Ermittlung des Fahrers mitzuwirken. Der daraufhin erteilten Fahrtenbuchauflage machte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) zu Recht einen Strich durch die Rechnung.
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Keine hinreichende Rechtsgrundlage: Fahrverbot gilt nicht für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge
Dass eine Trunkenheitsfahrt auf sogenannten fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrad oder neuerdings auch E-Scootern zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, haben Gerichte bereits entschieden. Ob eine Fahrerlaubnisbehörde hingegen auch eben jenes Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nach einer Trunkenheitsfahrt verbieten darf, musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) klären.