Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Versuchte Nötigung: Kein Recht auf Sicherstellung eines falsch abgestellten E-Scooters
In Paris hat eine kleine, aber entscheidende Zahl der Abstimmungsberechtigten gerade dafür gestimmt, E-Scooter künftig aus der Stadt zu entfernen. Viele Städter hierzulande neiden den Franzosen diese Entscheidung – mit Sicherheit. Besonders weil es rechtlich nicht oft toleriert wird, Ungeliebtes oder Störendes eigeninitiativ vom öffentlichen Grund zu entfernen – so war es auch im Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf (AG).
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Verantwortungsbereich des Arbeitgebers: Innerhalb des Betriebsgebäudes gilt Sturz beim Kaffeeholen als Arbeitsunfall
Da Kaffee für viele Arbeitnehmer schier unverzichtbar ist, um die ihnen anvertraute Arbeit zu schaffen, erübrigt sich doch eigentlich auch die Frage, ob ein Unfall auf dem Weg zum betrieblichen Kaffeeautomaten versichert sei. Oder? Sicherheitshalber lassen wir das Landessozialgericht Hessen (LSG) auf diese Frage antworten.
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Unterlassungsverfügung: Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen!“ besser nicht ignorieren
Papier ist ja bekanntlich geduldig. Wie bindend aber der allseits beliebte Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ für werbetreibende Unternehmen eigentlich ist, war Gegenstand des Falls, der kürzlich vor dem Amtsgericht München (AG) landete.